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Allgemeine
Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der NOHA Solutions UG, vertreten durch Herr Benjamin Sascha Rene Gramm, Anemonenstraße 85, 15834 Rangsdorf (nachfolgend „NOHA Solutions UG“ genannt)

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die NOHA Solutions UG bietet Dienstleistungen im Bereich m Bereich Veranstaltungstechnik, Höhenarbeiten, DryHire von Material, Personalvermittlung und sonstige damit verbundene Tätigkeiten an. Die NOHA Solutions UG erbringt die Dienstleistung gegenüber dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt). Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

(2) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der NOHA Solutions UG und dem Kunden, (beide nachfolgend gemeinsam auch „Parteien“ genannt), unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).

(3) Etwaig abweichende Vereinbarungen zwischen der NOHA Solutions UG und dem Kunden gelten nur insoweit, als sie von der NOHA Solutions UG und dem Kunden als Teil der zwischen ihnen getroffenen Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden. Ansonsten ist die Geltung abweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn die NOHA Solutions UG diesen nicht gesondert widersprechen sollte.

(4) Die vorliegenden AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte in Ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung zwischen den Parteien, auch wenn auf diese nicht erneut verwiesen werden sollte.

(5) Die AGB gelten für sämtliche Kunden, einschließlich Unternehmen und Privatkunden, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnung zustande.

(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn die NOHA Solutions UG die Buchung des Kunden bestätigt. Die Buchung des Kunden ist bindend. Der Kunde erhält mit der Auftragsbestätigung nochmals die Zahlungsbedingungen und die Leistungen der NOHA Solutions UG mitgeteilt und erhält eine Rechnung

(3) Die NOHA Solutions UG ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn die NOHA Solutions UG Spenner aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten.

§ 3 Inhalt des Dienstleistungsvertrages

(1) Die NOHA Solutions UG erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass sein Personal seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Im Rahmen der Dienste stellt die NOHA Solutions UG dem Kunden sein Personal für die Durchführung von Events zur Verfügung

(2) Kunde hat sicherzustellen, dass der NOHA Solutions UG sämtliche für die Erbringung der übernommenen Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen.


(3) Die NOHA Solutions UG hat Personal aus dem Veranstaltungsbereich selbst angestellt und deckt den Personalbedarf beim Kunde mit ihrem Personal. Das Personal wird dem Kunden nicht überlassen und auch nicht von diesem angestellt.

§ 4 Durchführung der Dienstleistung

(1) Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Kunde ist für eine korrekt angegebene E- Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.


(2) Die NOHA Solutions UG ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, welche die NOHA Solutions UG ohne eigenes Verschulden daran hindern, das die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.

(3) Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website der NOHA Solutions UG dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.


(4) Die NOHA Solutions UG ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

(5) Aufgrund der hohen Verletzungsgefahr sind Ladetätigkeiten von LKW's nicht Bestandteil der Dienstleistungen der NOHA Solutions UG.


(6) Der Kunde der NOHA Solutions UG ist in der Bring-Pflicht von Informationen für die Dienstleistung, Flüge, Hotels und ähnliche Anforderungen. Sollten keine Informationen bis 24 Stunden vor Jobbeginn vorliegen, insbesondere für Einsätze im Ausland, ist der Kunde verpflichtet, 100% der Angebotssumme zu tragen.

(7) Bei gewerkeübergreifenden Dienstleistungen, in denen der Kunde verschiedene Tätigkeiten wünscht, bedarf es einer ausdrücklichen Rücksprache mit der NOHA Solutions UG. Dies geschieht aufgrund des Versicherungsrisikos, das mit solchen Kombinationen einhergehen kann.

§ 5 Zahlung

(1) Die vom Kunden zu zahlende Vergütung für die Übernahme von Leistungen durch die NOHA Solutions UG bestimmt sich nach den im jeweiligen Rahmenauftrag bzw. Einzelauftrag mit dem Kunden vereinbarten Honorarsätzen.

(2) Alle Preise auf im Angebot von der NOHA Solutions UG sind als Nettopreise aufgeführt.

(3) Der Kunde kann eine getätigte Bestellung bis zu einem bestimmten Vorlauf zum Startzeitpunkt der Leistung absagen. Die prozentuale Abrechnung bei Absagen richtet sich nach folgender Staffelung:

  • Absage bis 14 Tage (336 Stunden) vor Jobbeginn: 25% der vereinbarten Vergütung 

  • Absage bis 7 Tage (168 Stunden) vor Jobbeginn: 50% der vereinbarten Vergütung 

  • Absage 1 Tage (24 Stunden) vor Jobbeginn: 100% der vereinbarten Vergütung

(4) Der Kunde kommt spätestens nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Bei besonderer Vereinbarung können auch 30 Tage vereinbart werden. Das Recht zur Verzugsbegründung durch gesonderte Mahnung bleibt hiervon unberührt. Während des Verzuges des Kunden ist die NOHA Solutions UG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von vier Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Basiszinssatz ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich und einsehbar. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens der NOHA Solutions UG bleibt hiervon ausdrücklich unberührt. 


(5) Die Aufrechnung kann vom Kunden nur mit Forderungen erfolgen, die von der NOHA Solutions UG schriftlich anerkannt oderrechtskräftig festgestellt wurden.


(6) Die vereinbarte Tagespauschale bezieht sich immer auf 10 volle Stunden am Ort inkl. 1 Stunde Pause, 9 Stunden Arbeit + 1 Stunde Pause. 


(7) Bei Mehrarbeit, die über die reguläre Arbeitszeit hinausgeht, wird ein Mehraufwand in Rechnung gestellt. Der Mehraufwand beträgt immer 1/10 der verkauften Tagespauschale pro Stunde. Falls der Mehraufwand an einem Jobtag 3 Stunden oder mehr beträgt, wird eine zweite Tagespauschale in Höhe der ersten Tagespauschale berechnet. Die Regelung zur Nachtarbeit bleibt davon unberührt und wird zusätzlich berechnet. 


(8) Nachtarbeit, die zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr stattfindet, wird mit einem Aufschlag von 25% auf die vereinbarte Tagespauschale berechnet. Diese Aufschlagsregelung gilt für das gesamt Tagewerk.


(9) Sonntags sowie Feiertagsarbeit, wird mit einem Aufschlag von 25% auf die vereinbarte Tagespauschale berechnet. 


(10) Sofern der Kunde der NOHA Solutions UG kein Catering am Einsatzort stellt, werden Verpflegungsmehraufwand und Spesen gemäß einer Tabelle, z. B. onexma, abgerechnet.

(11) An- und Abfahrten werden pauschal mit 0,40 € pro Kilometer abgerechnet. Die Berechnung erfolgt anhand eines digitalen, mit dem Fahrzeug verknüpften, Fahrtenbuchs, das eine Ortung mittels GPS/eSIM ermöglicht. Diese Regelung tritt in Kraft, wenn es zu Streitigkeiten kommt. 


(12) sofern nicht anders vereinbart, übernimmt der Kunde die Parkgebühren am vereinbarten Einsatzort. Diese kosten sind durch einen Business Account bei der Firma easypark belegbar, wenn es zu Streitigkeiten kommt. 
(13) Für Einsätze innerhalb der Europäischen Union (EU) wird 0,5 der vereinbarten Tagespauschale pro Reisetag berechnet. Für Einsätze außerhalb der EU wird 1 Tagespauschale pro Reisetag berechnet.


(14) Die Kosten für Flüge, Züge, Mietautos trägt grundsätzlich der Kunde. Die NOHA Solutions UG kann jedoch nach Absprache in Vorleistung treten. Die Zahlung erfolgt über eine separate Rechnung, die sofort nach Erhalt fällig ist.  


§ 6 Haftung

(1) Die NOHA Solutions UG haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie aus der Übernahme von Garantien unbeschränkt.


(2) Für fahrlässig verursachte Schäden haftet die NOHA Solutions UG im Übrigen nur bei Verletzung einer Pflicht, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Erfüllung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung von der NOHA Solutions UG der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(3) Soweit eine Haftung von der NOHA Solutions UG für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den, den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis hätte erlangen müssen.

§ 7 Laufzeit und Kündigung des Dienstleistungsvertrages

(1) Beginn und Ende des Dienstleistungsvertrages werden im jeweiligen Vertrag geregelt.


(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden, wenn dieser unbefristet abgeschlossen wird.


(3) Das Recht zur fristlosen und außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht seitens der NOHA Solutions UG liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mehr als 2-mal mit den Zahlungen in Verzug geraten ist, wenn er vorsätzlich gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt und/oder vorsätzlich oder fahrlässig verbotene Handlungen begangen hat oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.


(4) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch der NOHA Solutions UG unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


(5) Jede Kündigung bedarf der Textform


(6) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die Parteien verpflichtet ggf. erhaltene Unterlagen und Informationen an den jeweils anderen herauszugeben oder zu löschen, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

§ 8 Verschwiegenheit

(1) Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekanntwerdenden Informationen.


(2) Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen während der Vertragsdauer bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch auf Informationen, die von der anderen Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden. Im Übrigen verpflichten sich die Parteien, im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erlangte Unterlagen oder Daten oder sonstige nicht allgemein zugängliche Informationen Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln.

(3) Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die für jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe ersichtlich für keine der Parteien von Nachteil ist. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, sofern eine Partei gesetzlich zur Auskunft verpflichtet oder die Auskunft aus rechtlichen Gründen gegenüber Behörden oder zur Wahrung von Rechtsansprüchen gegenüber Gerichten erforderlich ist. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

(4) Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der NOHA Solutions UG, alle personenbezogenen Daten, die ihm von der NOHA Solutions UG übermittelt werden, ausschließlich für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verarbeiten und alle datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere DSGVO und BDSG neu, zu beachten. Angemessenen Weisungen von der NOHA Solutions UG zum Umgang mit solchen personenbezogenen Daten, die der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften dienen, hat der Kunde Folge zu leisten. Der Kunde hat insbesondere personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, wenn der Zweck der Rechtsgrundlage ihrer Verarbeitung eine weitere Speicherung nicht mehr erfordert und keine anderweitigen gesetzlichen Verpflichtungen zur weiteren Speicherung bestehen. Möchte der Kunde die Daten zulässig für einen anderen Zweck verarbeiten, hat der Kunde nicht nur die betroffene Person, sondern auch die NOHA Solutions UG zu informieren. Weiter verpflichtet sich der Kunde, alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu treffen

§ 9 Datenschutz

(1) Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die fachgerechten Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

(2) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link: www.noha-solutions.com

§ 10 Widerrufsrecht

(1) Ist der Kunde ein Verbraucher, verweisen wir bezüglich des Widerrufsrechts auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter www.noha-solutions.com

(2) Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

§ 11 Europäische Streitbeilegung

(1) Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.

(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort und Zahlungsort der Sitz von NOHA Solutions UG.


(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regelungen des Internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des Kaufrechts der Vereinten Nationen.

(3) Haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsstaat, oder sind Sie Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder haben Sie Ihren festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der NOHA Solutions UG.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

(5) Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.